Allgemeine Geschaftbedingungen für Verbraucherverträge

Allgemeine Geschäftbedingungen für Verbraucherverträge

INHALTSVERZEICHNIS:
I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
II. ANGEBOT
III. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
IV. PREISE
V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
VI. PRODUKTIONS-/LIEFERZEIT
VII. MONTAGE
VIII. GARANTIE
IX. SACHMÄNGELHAFTUNG
X. KONFLIKTLÖSUNG
XI. SCHLÜSSELBESTIMMUNGEN

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

I.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Regelung von Rechten und Pflichten zwischen SOLTEC d.o.o. mit Sitz in Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien, Europäische Union, Registernummer: 5412277000, USt-IdNr. SI 48773867 (im Folgenden: „SOLTEC“) und dem Kunden. Ein Kunde ist jede natürliche Person, die Waren und Dienstleistungen von SOLTEC für Zwecke außerhalb ihrer Berufs- oder Erwerbstätigkeit (Verbraucher) erwirbt oder nutzt.

I.2 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe tragen die Bedeutung, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist oder in den folgenden Dokumenten von SOLTEC: Bestellformular, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Pläne oder Spezifikationen, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen. Wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Dokumenten von SOLTEC nicht interpretiert werden, ist in erster Linie, wenn möglich und angemessen, eine Interpretation des Begriffs zu verwenden, die der auf dem relevanten Markt/in der relevanten Branche üblichen Interpretation entspricht. Im Gegenfall wird der Begriff gemäß der Erläuterung aus dem Wörterbuch interpretiert.

I.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des zwischen SOLTEC und dem Kunden geschlossenen Vertrags. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen haben Vorrang vor allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden, die für SOLTEC nicht bindend sind, außer wenn SOLTEC dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

I.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si zur Verfügung und können vom Kunden heruntergeladen, gespeichert oder auf seinem elektronischen Gerät über die Internetverbindung auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si reproduziert werden.

II. ANGEBOT

II.1 SOLTEC erstellt ein Angebot auf der Grundlage der vom Kunden per E-Mail/Post bereitgestellten Daten oder auf der Grundlage der vom Kunden im Konfigurator auf den Webseiten pergola-agava.si und soltec.si eingegebenen Parameter. Das Angebot gilt nur für die im Angebot angegebenen Mengen und Beschreibungen. Das Angebot ist 30 Tage gültig bzw. bis zu dem im Angebot von SOLTEC angegebenen Datum oder innerhalb der von SOLTEC gesetzten Frist.

II.2 Nach Zahlung der im Angebot angegebenen Anzahlung führt SOLTEC Messungen beim Kunden durch. Messungen werden von SOLTEC oder einer autorisierten SOLTEC-Person durchgeführt.
Im Falle eines Fehlers bei den von SOLTEC oder einer von SOLTEC autorisierten Personen durchgeführten Messungen wird SOLTEC den Fehler auf eigene Kosten beheben. Falls die angegebenen Daten von den durchgeführten Messungen abweichen, schließen SOLTEC und der Kunde einen Ergänzungsvertrag zum Angebot. Will der Käufer keinen Ergänzungsvertrag zum Angebot abschließen, kann SOLTEC vom Angebot zurücktreten, wobei SOLTEC die erhaltene Anzahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rücktritt erstattet, abzüglich der Kosten, die SOLTEC für die Angebotserfüllung bis zum Rücktritt vom Angebot entstanden sind, in folgender Höhe: Verwaltungskosten 120 EUR; Kosten der ersten und weiteren Stunden für die Fahrt zum Messort 14,50 EUR; Kilometergeld 0,37 EUR/km; Kosten für die ersten und weiteren Stunden für die durchgeführten Messungen 29 EUR;

II.3 Das Endprodukt wird nach den genauen Anweisungen des Käufers hergestellt und ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückgabe des Produkts ist nach der Herstellung des Produkts nicht möglich.

II.4 Der Käufer ist verpflichtet, das Angebot vor Annahme des Angebots bzw. Angebotsbestätigung sorgfältig zu prüfen (Skizzen und Daten), da das Angebot für beide Seiten bindend ist. Im Fall von Unklarheiten ist er verpflichtet, bei SOLTEC schriftlich um Klärung unklarer Daten zu bitten.

II.5 Als Annahme des Angebots oder als Auftragsbestätigung gilt jede der folgenden Handlungen:

  • Schriftliche Bestätigung des Auftrags – des Angebots;
  • Vorauszahlung (teilweise oder im Ganzen);
  • Vorlegung einer langfristigen Sicherheit;
  • Unterzeichnung eines Vertrags oder einer Vereinbarung über den Abschluss eines Geschäfts/einer Auftragsvereinbarung;
  • Allfällige Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen;
  • Andere konkludente Handlungen, wenn es sich um eine dauernde.

Geschäftsbeziehung handelt und diese von SOLTEC als relevant angesehen werden.
In allen oben genannten Fällen wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Angebot angenommen, den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft und den Inhalt des Angebots verstanden hat und es seinen Anforderungen ohne Bemerkungen entspricht, sowie dass er über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SOLTEC informiert ist.

II.6 Der Käufer hat das Recht, das bereits angenommene Angebot oder die bestätigte Bestellung zu stornieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, SOLTEC alle durch die Durchführung des Geschäfts entstandenen Kosten in folgender Höhe zu erstatten: Verwaltungskosten 120 EUR; Kosten der ersten und weiteren Stunden für die Fahrt zum Messort 14,50 EUR; Kilometergeld 0,37 EUR/km; Kosten für die ersten und weiteren Stunden für die durchgeführten Messungen betragen 29 EUR; erste und weitere Stunden für Ingenieurleistungen und Projektierung 76 EUR/Stunde; Materialbestellung in Höhe von 30 % des Angebotswertes; Reservierungs- und Herstellungskosten in Höhe von 20 % des Angebotswertes.

II.7 Das Angebot, dessen Bestandteil der Kostenvoranschlag ist, gilt 30 Tage oder bis zu dem im Angebot von SOLTEC angegebenen Datum oder innerhalb der von SOLTEC festgelegten Frist.

II.8 Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Kunden und SOLTEC müssen schriftlich erfolgen. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind ungültig, wenn sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt werden.

II.9 Der Inhalt des Angebots, einschließlich Berechnungen und Beschreibungen, die von SOLTEC erstellt wurden, oder alle von SOLTEC erstellten Dokumente bleiben Eigentum von SOLTEC und nur SOLTEC hat die geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten. Der Kunde stimmt zu, dass darin enthaltene Informationen vertraulich sind und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SOLTEC nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden dürfen.

III. VERTRAGSRÜCKTRITT

III.1 Da die Produkte von Soltec genau nach den Anweisungen des Kunden gefertigt und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

IV. PREISE

IV.1 Alle Preise im Angebot, im Bestellformular, in der Auftragsbestätigung, in den Rechnungen oder in anderen für den Kunden bestimmten SOLTEC-Dokumenten werden in Euro angegeben und enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Höhe der Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen, wobei der Mehrwertsteuersatz gemäß geltenden Mehrwertsteuervorschriften bestimmt wird.

IV.2 Die Produktpreise enthalten nicht die Kosten für Lieferung oder Porto, Verpackung, Versicherung, Zoll, Gebühren für Export, Transit, Import sowie die Kosten für etwaige andere Genehmigungen und erforderliche Zertifikate. Diese Kosten trägt der Kunde. Wenn diese Kosten im Angebot, im Bestellformular, in der Auftragsbestätigung, in den Rechnungen oder in anderen SOLTEC-Dokumenten angegeben sind, behält sich SOLTEC vor, die Höhe dieser Kosten zu ändern, wenn sich die Ausgaben, auf welchen diese Kosten basieren, erhöhen.

IV.3 Rabatte müssen schriftlich vereinbart werden, außer wenn der Rabatt bereits in dem Angebot, dem Bestellformular, der Auftragsbestätigung, den Rechnungen oder anderen SOLTEC-Dokumenten angegeben ist.

IV.4 SOLTEC behält sich das Recht vor, die Preise bei Änderung der Menge, der Farbe, der Größe oder anderer Tatsachen, die die Grundlage für die Berechnung des Preises bilden, zu ändern.

IV.5 SOLTEC behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und Dienstleistungen, die in der Preisliste, im Katalog, in den Tarifen und anderen Mitteilungen und Anzeigen in Presse, in den Flugblättern, im Radio, im Fernsehen oder in der Ausschreibung angeführt werden, ohne vorläufige Ankündigung zu ändern.

IV.6 Die in dem von SOLTEC erstellten Angebot oder Vertrag benannten Preise können sich ändern, wenn sich die Preise für die Elemente (z. B. Preiserhöhung für Rohstoffe, Energie usw.), auf deren Grundlage der Preis im Angebot oder Vertrag bestimmt wurde, nach dem Vertragsabschluss oder der Angebotsannahme erhöht haben.

IV.7 Alle zusätzlichen Arbeiten, die in dem Angebot oder dem Vertrag nicht erfasst wurden, und die vom Kunden genehmigt wurden, gehen zulasten des Kunden und werden diesem separat in Rechnung gestellt. SOLTEC darf auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden dringend erforderliche Arbeiten ausführen, wenn er die Zustimmung aufgrund der Dringlichkeit nicht vorher einholen konnte. SOLTEC muss den Kunden unverzüglich über die auf diese Weise durchgeführten Arbeiten informieren und hat das Recht, vom Kunden die Zahlung der erforderlichen unvorhergesehenen Arbeiten zu verlangen.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

V.1 Sofern in Angebot, Vertrag oder Rechnung nicht anders angegeben, muss die Zahlung für SOLTEC-Produkte vor dem Versand der Produkte erfolgen.

V.2 Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf das Konto der SOLTEC-Zentrale, das im Angebot, im Vertrag oder in der Rechnung angegeben ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Zahlungsfristen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder bei Nichtzahlung ist SOLTEC berechtigt, die gesetzlichen bzw. vereinbarten Verzugszinsen für den Zeitraum von der Fälligkeit eines einzelnen Zahlungsbetrags bis zum Tag des Zahlungseingangs zu berechnen.

V.3 Der Kunde hat das Recht, die Rechnung innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Erhalt der Rechnung zurückzuweisen. Die Zurückweisung der Rechnung muss schriftlich, rechtzeitig und begründet erfolgen. Um das Recht auf Zurückweisung der Rechnung auszuüben, muss der Kunde diese mit normalem Schriftverkehr an SOLTEC an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: finance@soltec.si (z. B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail) senden. SOLTEC wird innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt der zurückgewiesenen Rechnung antworten.

V.4 Wenn der Kunde die Lieferung von Produkten hinauszögert (d. h. die Annahmefrist auf einen späteren Zeitpunkt, als von SOLTEC festgelegt, verschiebt oder die Ware aufgrund einer Versäumnis des Kunden nicht an ihn geliefert wird, jedoch nicht mehr als 60 Tage), wird dem Kunden eine zusätzliche Lagergebühr gemäß gültiger SOLTEC-Preisliste berechnet. Bei einem Zahlungsverzug geht das gesamte Risiko einer unbeabsichtigten Zerstörung und/oder Beschädigung der Ware auf den Kunden über.

V.5 Die Zahlungsbedingungen aus dem angenommenen Angebot oder Vertrag bleiben auch dann unverändert, wenn Transport, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme oder Abnahme der Produkte oder Leistungen aus Gründen, auf die SOLTEC keinen Einfluss hat, verzögert oder verhindert wird.

V.6 Wenn der Kunde mit der Ratenzahlung oder der Zahlung des vollen Preises aus dem Angebot oder dem Vertrag säumig ist, ist SOLTEC berechtigt, vom Vertrag oder vom angenommenen Angebot zurückzutreten und einen Schadensersatz zu verlangen.

V.7 Um die Zahlungen für seine Arbeit und die Erstattung von gebrauchtem Material und andere Forderungen aus dem angenommenen Angebot oder Vertrag zu versichern, behält sich SOLTEC vor, die Sachen, die für den Kunden hergestellt oder repariert wurden, sowie die Gegenstände, die ihm vom Kunden im Zusammenhang mit seiner Arbeit übergeben wurden, zu verpfänden, solange sich diese im Besitz von SOLTEC befinden und solange sie nicht freiwillig von SOLTEC zurückgegeben werden. Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Ware durch Übergabe der Ware an den Kunden.

V.8 Eine etwaige Mängelrüge oder die Geltendmachung von Garantieansprüchen nach der Montage haben keine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises nach Annahme des Angebots oder Vertrages.

VI. PRODUKTIONSZEIT UND LIEFERZEIT

VI.1 Die von SOLTEC gesetzte Fertigungszeit/Fertigungsfrist beginnt nach Anzahlung und bestätigten Messungen durch den Kunden zu laufen. Der Produktionszeitraum wird von SOLTEC unter Berücksichtigung von Angebot-Nachfrage und Belegung der Produktion festgelegt und innerhalb der so festgelegten Produktionsfrist stellt SOLTEC das bestellte Produkt her. SOLTEC informiert den Kunden mindestens 3 (drei) Tage vor der möglichen Abnahme der Ware oder vor der Montage schriftlich oder auf andere geeignete Weise über die Lieferzeit.

VI.2 Bei unerwarteten Komplikationen oder Verzögerungen erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post mit der voraussichtlichen Produktions- und/oder Lieferzeit der Bestellung. SOLTEC haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch verspätete Lieferung entstehen.

VI.3 Die Produktionszeit und/oder Lieferzeiten auf der Preisliste, dem Angebot, dem Vertrag oder der Rechnung von SOLTEC verlängern sich, wenn:

  • die Informationen, die SOLTEC vom Kunden für die Ausführung des angenommenen Angebots oder des geschlossenen Vertrags verlangt, nicht rechtzeitig eingehen;
  • SOLTEC und der Kunde schriftlich eine Verlängerung der Produktions- und/oder Lieferzeit vereinbaren;
  • SOLTEC aufgrund von Hindernissen, die SOLTEC trotz sorgfältigen Handelns nicht abwenden kann, wie insbesondere Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt, nicht termingerecht produzieren kann;
  • der Kunde mit den Arbeiten im Zusammenhang mit der angemessenen Vorbereitung des Raumes für die Montage von Soltec-Produkten in Verzug ist oder der Kunde mit der Erfüllung der Zahlungsbedingungen in Verzug ist.

VI.4 Falls sich die Produktions- und/oder Lieferzeit gemäß Punkt 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert, vereinbaren der Kunde und SOLTEC schriftlich eine angemessene Verlängerung der Frist.

VI.5 SOLTEC liefert die Ware, wenn der Kunde seine vorherigen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Angebot oder Vertrag erfüllt. Wenn der Kunde seine Pflichten innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfüllt bzw. diese zurückweist, ist SOLTEC berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sobald die Ware für die Lieferung an den Kunden bereit ist und dies jedoch aufgrund der Nichterfüllung von Pflichten des Kunden nicht erfolgt, geht das gesamte Risiko einer unbeabsichtigten Vernichtung und/oder Beschädigung der Ware auf den Kunden über.

VI.6 SOLTEC haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer Produktionsverzögerung aufgrund höherer Gewalt resultieren.

VII. MONTAGE

VII.1 Der Montagetermin wird von SOLTEC festgelegt und dem Kunden mindestens 3 (drei) Tage im Voraus per E-Mail oder Post mitgeteilt und kann ohne vorherige Zustimmung von SOLTEC oder einem von SOLTEC autorisierten Monteur nicht auf Wunsch des Kunden verschoben werden. Der Kunde muss während der Montage persönlich anwesend sein bzw. dafür eine andere Person autorisieren. Vor der Montage muss der Kunde alle Hindernisse beseitigen, die die aktuelle Montage beeinträchtigen könnten, um damit eine ungehinderte Montage zu ermöglichen. Während der Montage muss der Kunde freien Zugang und Zugriff zum Montageort, kostenlose 220-V-Spannung und gegebenenfalls Leitern und Gerüste bereitstellen, sofern im angenommenen Angebot oder Vertrag nicht anders angegeben.

VII.2 SOLTEC übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch Dritte, mit denen sich der Kunde ohne Wissen von Soltec abgesprochen hat, an der Anlage während der Installationsphase verursacht werden.

VII.3 Nach Abschluss der Montage muss der Kunde das Objekt mit SOLTEC oder einem von SOLTEC autorisierten Montagedienstleister überprüfen und das Übergabeprotokoll unterzeichnen, in dem alle etwaigen Mängel gekennzeichnet sind. Andernfalls gilt die Ware als ohne Mängel oder ohne Fehler angenommen.

VII.4 Wenn es sich um eine Montage der Pergola handelt, die deren Befestigung an der Fassade vorsieht, werden solche Eingriffe ausschließlich auf Kundenwunsch durchgeführt. Die Abdichtung zwischen Pergola und Gebäude erfolgt so, dass kein Wasser zwischen der Pergola und der Fassade eindringt, wenn die Unebenheiten an der Fassade nicht größer als 1 cm sind. Gleiches gilt für die Bodenfixierung. Die durchgeführte Abdichtung dient nicht zum Schutz des Grundgebäudes vor Wasser. SOLTEC übernimmt keine Haftung für Eingriffe am Gebäude oder Schäden an der Grundisolierung. Wenn der Kunde die Pergola nicht an der Fassade befestigen möchte, bietet SOLTEC die Aufstellung der Pergola auf vier Säulen an.

VII.5 Mit der Unterschrift des Übergabeprotokolls entbindet der Kunde SOLTEC von möglicher Haftung für Schäden, die durch die Eingriffe in das bestehende Objekt entstehen können.

VII.6 Der Kunde ist für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für Verwaltungsverfahren verantwortlich.

VII.7 Eine etwaige Mängelrüge oder Geltendmachung von Garantieansprüchen nach erfolgter Montage schließen die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Preises nach Annahme des Angebots oder Vertrages nicht aus.

VIII. GARANTIE

VIII.1 Produkte unterliegen einer Garantie, wenn dies auf der Garantiekarte, der Rechnung, dem Angebot oder dem Vertrag angegeben ist. SOLTEC garantiert für seine Qualität bzw. einwandfreien Betrieb während der Garantiezeit, wenn der Kunde das Produkt gemäß seinem Zweck und den beigefügten Anweisungen verwendet. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware.

VIII.2 Wenn der Kunde die Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss er bei SOLTEC ein ausgefülltes Garantieantragsformular, den Garantieschein, eine Kopie des Übergabeprotokolls, eine Kopie der Rechnung und eine Beschreibung von Gründen für die Geltendmachung der Garantie zusammen mit Fotos einreichen. Im Formular muss auch die geforderte Art der Garantieleistung ausgewählt werden (z. B. Reparatur, Austausch usw.). Zur Geltendmachung der Garantie muss der Kunde alle erforderlichen Dokumente per Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse backoffice@soltec.si senden (z. B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail).

VIII.3 Falls aufgrund der geltend gemachten Garantie die Lieferung der Ware an SOLTEC erforderlich ist, ist diese nach vorheriger Zustimmung durch SOLTEC an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien zu senden.

VIII.4 Die Garantie erlischt, wenn die Ware vom Kunde oder einem Dritten unsachgemäß oder falsch verwendet, geändert oder repariert wird, wobei mit unsachgemäßer oder falscher Verwendung ein Handeln gemeint ist, das nicht dem Zweck oder der beigelegten Gebrauchsanweisung entspricht. Als unsachgemäße oder falsche Verwendung gilt jeder Missbrauch, jede gefährliche Handhabung, jede missbräuchliche oder kompulsive Verwendung sowie jede unsachgemäße Reparatur oder Änderung. SOLTEC haftet nicht für Schäden, die durch die unbefugte Verwendung von Produkten und/oder die Folge einer Verwendung außerhalb der für den jeweiligen Produkttyp angegebenen Leistungsparameter verursacht werden.

VIII.5 Die Garantie gilt auch nicht bei Beschädigung des Produkts durch höhere Gewalt, insbesondere bei gefährlichen Wetterbedingungen, Unruhen, zivilen Störungen oder Kriegen, sowie bei Beschädigung durch Streichen und Bohren durch den Kunden oder einen Dritten, sowie durch Korrosion, Salz und bei vorübergehenden oder dauerhaften Veränderungen der Umweltfaktoren. Höhere Gewalt gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder eine Erstattung von SOLTEC zu verlangen.

VIII.6 Die Ausführung elektrischer Anschlüsse, Erdungen und eventuelle Eingriffe in elektrische Systeme muss von SOLTEC oder einer von SOLTEC autorisierten Person durchgeführt werden. Alle von unbefugten Personen durchgeführten Eingriffe gelten als unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung und führen zur Erlöschung der Garantie.

VIII.7 Die Garantie für SOLTEC-Produkte gilt:

BIOKLIMA PERGOLA AGAVA UND CARPORT AGAVA
Rahmen: 7 Jahre
Motoren: 2 Jahre
LED-Leuchten: 1 Jahr
Elektronische Teile: 2 Jahre
Gewebe: 2 Jahre
Andere Teile und Komponenten: 2 Jahre
ANDERE PRODUKTE (Jalousien, Rollos, Rollläden, Schiebe-/Falt-/Hebepaneele, Brise Soleil, Balkone): 2 Jahre

VIII.8 Bei der Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss der Kunde zuerst die Beseitigung der Mängel verlangen. Werden die Mängel nicht innerhalb von insgesamt 45 Tagen ab dem Datum, an dem der Anspruch zur Behebung bei SOLTEC eingegangen ist, behoben, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder eine Verringerung des Kaufpreises zu verlangen. Bei der Rücksendung oder Verringerung des Kaufpreises wird berücksichtigt, dass der Wert der Produktkomponenten, mit Ausnahme von Motoren und Automatisierung (Steuergeräte, Transformatoren und andere vorhandene elektronische Teile), im Laufe der Zeit abnimmt, so dass der Wert der Komponenten wie folgt lautet:

  • im 1. und 2. Jahr 100% des ursprünglichen Wertes;
  • im 3. Jahr 60% des ursprünglichen Wertes;
  • im 4. Jahr 40% des ursprünglichen Wertes; und
  • im 5. Jahr 20% des ursprünglichen Wertes.

IX. IX. SACHMÄNGELHAFTUNG

IX.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware in üblicher Weise zu überprüfen und SOLTEC über offensichtliche Fehler zu informieren, und zwar durch Mitteilung des Fehlers an SOLTEC mit normaler Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: backoffice@soltec.si (z. B. per Post oder E-Mail).

IX.2 Der Kunde kann seine Rechte aus dem versteckten Sachmangel geltend machen, wenn er SOLTEC über die festgestellten Mängel innerhalb eines Monats ab dem Tag der Feststellung des Mangels informiert. Der Kunde benachrichtigt SOLTEC über die Fehler persönlich oder per normaler Post an die Adresse Obrtna ulica 9, 8257 Dobova, Republik Slowenien oder an die E-Mail-Adresse: backoffice@soltec.si (z. B. mit einem Schreiben per Post oder E-Mail). SOLTEC haftet nicht für Materialmängel an der Ware, die nach dem Ablauf von zwei Jahren ab der Lieferung des Artikels auftreten.

IX.3 Der Kunde muss SOLTEC über einen eventuellen Sachmangel auf eigene Kosten und innerhalb eines bestimmten Zeitraums benachrichtigen, unter Vorlegung einer detaillierten Beschreibung und einer Kopie der Rechnung. Der Kunde muss SOLTEC ermöglichen, das Produkt zu überprüfen.

IX.4 Der Kunde, der SOLTEC ordnungsgemäß über den Fehler informiert hat, ist berechtigt von SOLTEC das Folgende zu verlangen:

  • den Mangel an der Ware zu beheben oder
  • einen Teil des gezahlten Betrags verhältnismäßig zum Mangel zu erstatten oder
  • die defekten Waren durch neue fehlerfreie Waren zu ersetzen oder
  • den bezahlten Betrag zurückzuzahlen.

Die Rechte des Kunden aus diesem Punkt erlöschen nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der Benachrichtigung des Unternehmens SOLTEC über die Sachmängel.

IX.5 Der Mangel am Produkt ist ein Sachmangel:

  • wenn der Artikel nicht die Eigenschaften aufweist, die für seinen normalen/gängigen Gebrauch oder seine Vermarktung notwendig sind;
  • wenn der Artikel nicht die Eigenschaften aufweist, die für die spezielle Verwendung erforderlich sind, für die der Artikel vom Kunden gekauft wurde, die SOLTEC jedoch bekannt war oder hätte bekannt sein müssen;
  • wenn der Artikel nicht die Eigenschaften und Vorzüge aufweist, die ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart oder vorgeschrieben wurden;
  • wenn SOLTEC einen Artikel geliefert hat, der nicht mit dem Muster oder dem Modell übereinstimmt, es sei denn, das Muster oder das Modell wurden nur zur Information gezeigt.

IX.6 Bei den gelieferten Produkten sind geringfügige Farbabweichungen von den auf den Webseiten, in gedruckten Dokumenten und in verschiedenen sozialen Medien angezeigten Fotos möglich.

X. KONFLIKTLÖSUNG

X.1 Sofern die zwingenden Vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, nichts anderes vorsehen:

  • werden die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Erfüllung aller Verpflichtungen aus einem bestimmten Vertragsverhältnis nach geltendem Recht der Republik Slowenien beurteilt;
  • lösen SOLTEC und der Kunde alle Streitigkeiten einvernehmlich. Falls dies nicht möglich ist, werden Streitigkeiten aus einem bestimmten Vertragsverhältnis oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem sachlich zuständigen Gericht in Krško beigelegt.

XI. SCHLÜSSELBESTIMMUNGEN

XI.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.06.2020 und können geändert werden.