Carport-Baugenehmigung in Österreich: Braucht man Sie?

Sie haben endlich den perfekten Carport für sich gefunden, Sie haben sich sogar schon entschieden, wo dieser stehen soll …  Aber um eines müssen Sie sich noch kümmern: das Gesetz! Brauchen Sie für Ihren neuen Carport eine Baugenehmigung oder nicht? Die Antwort finden Sie in diesem Beitrag, wo wir die wichtigsten Infos bezüglich der Carport-Baugenehmigung in Österreich in 2023/2024 aufgelistet haben.

Die Basics

Wer in Österreich einen Carport errichten will, braucht in vielen Fällen eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt. Dies ist glücklicherweise nicht immer der Fall und die Anforderungen für einen Carport sind generell auch weniger streng als z.B. für eine Garage. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn die Vorschriften unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland – auch in verschiedenen Gemeinden kann es teilweise unterschiedliche Regeln geben! Und wer sich an diese nicht hält, muss in dem schlimmsten Fall seinen Carport sogar abreißen.

Wer auf der sicheren Seite sein und Probleme vermeiden will, sollte sich vor der Errichtung eines Autounterstands die genauen, örtlich relevanten Vorschriften und Bestimmungen bei der örtlichen Baubehörde erfragen. Der Grund für die Notwendigkeit liegt laut Gesetzgeber darin, dass herabfallender Schnee oder Beeinträchtigungen der Sonnenbestrahlung auf Nachbargrundstücken auftreten können. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass das Ortsbild durch exzessiven Bau beeinträchtigt wird.

Ein bedeutender Faktor bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist auch der sogenannte Grenzabstand zum Nachbargrundstück, wobei die Vorschriften auch vom jeweiligen Bundesland sowie von jeweiliger Gemeinde abhängig sind. Deshalb ist es besonders ratsam, bereits im Vorfeld der Bauplanung eine Einigung mit den Nachbarn über das Bauvorhaben zu erzielen, um mögliche zeitraubende und nervenaufreibende Konflikte zu vermeiden.

Zu den Schlüsselfaktoren für die Genehmigung Ihres Carports gehören noch dessen Maße (Fläche und Höhe) sowie die Vorschriften bezüglich des Denkmalschutzes und der Umwelt.

Bauvorhaben 101

In der Bundesrepublik Österreich gibt es in den Bauverordnungen mehrere Kategorien von Bauvorhaben:

  • geringfügige Bauvorhaben,
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben,
  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben.

Normalerweise gehört die Einrichtung einer Garage bzw. eines Carports in die zweite Gruppe: anzeigepflichtige Bauvorhaben. Das bedeutet, dass man bei der zugehörigen Gemeinde eine schriftliche Bauanzeige erstatten muss. Diese soll u.a. die folgenden Unterlagen umfassen:

  • ein Bauplan,
  • eine Baubeschreibung sowie Kostenübersicht,
  • ein Lageplan des Baugrundstücks und
  • ein Verzeichnis der unmittelbaren Nachbarn.

Das Verfahren ist natürlich gemeindespezifisch, deshalb sollte man sich für die vollständige Liste der Unterlagen an die zuständige Gemeinde wenden.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit den Nachbarn

Carport zwei autos und box

Auch wenn Ihrem neuen Carport gesetzlich nichts im Wege steht, ist es wichtig, Ihr Vorhaben zuerst mit den Nachbarn zu besprechen, um deren Zustimmung zu bekommen. Falls diese dem Carport-Bau nicht zustimmen, bedeutet das für Sie Schwierigkeiten. In vielen Fällen mussten Leute ihre brandneuen Carports wegen der Streitigkeiten mit den Nachbarn wieder abbauen.

Um zusätzliche Kosten und Komplikationen zu vermeiden, gehen Sie immer auf Nummer Sicher. Beachten Sie alle gesetzlich erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken und informieren Sie die Nachbarn ausführlich über Ihre Pläne.

Ist eine Carport-Baugenehmigung in Österreich teuer?

Die Gebühren für die Baugenehmigung sind von den ortsspezifischen Vorschriften abhängig und variieren deshalb stark. Wenn keine Baugenehmigung benötigt wird, gibt es natürlich keine Kosten (z. B. in Burgenland), in anderen Fällen muss man mit bis zu 650 Euro rechnen.

Gute Nachricht: In den meisten Fällen halten sich die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung in Grenzen und werden Ihre Baupläne nicht verhindern.

Auch ein Carport ohne Baugenehmigung in Österreich ist möglich!

In der Regel benötigen Sie in Österreich keine Baugenehmigung für einen Carport, wenn dessen Höhe nicht 3 Meter und dessen Grundfläche nicht 30 Quadratmeter überschreitet. Es gibt sogar Orte, wo man noch größere Carports ohne Baugenehmigung errichten kann. Laut Experten ist jedoch auch in Fällen, in denen in einem Bundesland keine Carport-Baugenehmigung nötig ist, eine formlose Meldung sehr ratsam.

Um einen klaren Überblick zu bekommen, sollten wir uns jedoch die Rechtslage in jedem Bundesland genauer ansehen.

Lesen Sie mehr über Carports

Die wichtigsten Infos über Carport-Baugenehmigungen in österreichischen Bundesländern für 2023/2024

Carport ein auto

Achtung: Die folgenden Infos basieren auf den Quellen aus Oktober 2023. Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen sollten Sie immer bei der zuständigen Gemeinde prüfen. Diese finden Sie in den Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinde.

Wien

Grundsätzlich ist in Wien die Errichtung eines Carports ohne Baugenehmigung möglich, aber immer mit einer Bauanzeige.

Burgenland:

Dank eines neuen Baugesetzes aus 2019 ist im Burgenland normalerweise keine Baugenehmigung für den Carport erforderlich. Es reicht eine geringfügige Bauanzeige.

Kärnten

Auch Kärntner brauchen zur Errichtung eines Carports in den meisten Fällen keine Baugenehmigung – solange dieser nicht höher als 3,5 Meter ist und deren Grundfläche nicht 25 Quadratmeter überschreitet. Es genügt eine schriftliche Meldung an das Bauamt.

Niederösterreich

Da die Unterstellmöglichkeit für ein Fahrzeug als bauliche Anlage betrachtet wird, ist eine Carport-Baugenehmigung in Niederösterreich in der Regel immer nötig. Hier sind die erforderlichen Schritte für den Carportbau im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern leider etwas komplizierter.

Oberösterreich

Wenn die Grundfläche Ihres neuen Carports nicht größer als 35 Quadratmeter ist, ist in Oberösterreich meistens keine Baugenehmigung nötig. Es geht trotzdem nicht ohne eine Bauanzeige. Auch wichtig: Wer anstatt des Carports eine Garage will, braucht in Oberösterreich eine Baugenehmigung.

Salzburg

Ob Garage oder ein einfacher Carport: In Salzburg führt leider kein Weg an der Baugenehmigung vorbei.

Steiermark

In der Steiermark sind die Vorschriften für die Errichtung eines Carports ähnlich locker wie im Burgenland. Bis zu einer Größe von 40 Quadratmeter geht es ohne Genehmigung. Es ist jedoch eine Bauanzeige beim Bauamt bzw. bei der zuständigen Gemeinde nötig.

Tirol

Die Vorschriften im Bereich der Baugenehmigungen sind in Tirol äußerst strikt. Die Errichtung eines Carports ist immer genehmigungspflichtig.

Vorarlberg

In Vorarlberg erfordern Nebengebäude mit einer Grundfläche von maximal 25 m² und einer Höhe von höchstens 3,5 m in der Regel eine Anzeige, jedoch keine Genehmigung. Es ist zu betonen, dass die örtlichen Vorschriften hier in der Regel stärker beachtet werden müssen als in anderen Bundesländern.

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FAQ

Grundsätzlich benötigt man in Österreich keine Baugenehmigung für einen Carport, wenn dieser nicht höher als 3 Meter ist und dessen Grundfläche nicht 30 Quadratmeter überschreitet. Die Regeln unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde, deshalb muss man immer die Rechtslage in seiner Umgebung prüfen.

Während es keine direkten Strafen gibt, muss man einen Carport ohne Genehmigung im schlimmsten Fall abbauen, was zu zusätzlichen Kosten und weiteren Problemen führt. Deshalb ist es mehr als empfehlenswert, immer auf Nummer sicher zu gehen.

Die Preise einer Carport-Baugenehmigung variieren stark, da sie von den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes bzw. den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde abhängig sind. In Ländern, wo die Regeln lockerer sind, wie im Burgenland oder in der Steiermark, sind diese niedrig oder es gibt sie sogar nicht. In anderen Ländern können die Gebühren bis zu 650 Euro betragen.